Version 1.0 vom 21.06.2026
Hinweis: Diese EULA gilt für Desktop-Reminder ab Version 3.5. Für frühere Versionen gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Installation gültige Fassung.
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung der Software Desktop-Reminder.
Anbieter und Lizenzgeber ist:
Pawel Idzikowski
handelnd unter Polenter - Software Solutions
Hans-Kalscheuer-Str. 45
51149 Köln
Deutschland
E-Mail: info@desktop-reminder.com
Website: https://desktop-reminder.com
Der Lizenzgeber wird nachfolgend „Lizenzgeber“, „ich“ oder „wir“ genannt. Der Nutzer der Software wird nachfolgend „Nutzer“, „Sie“ oder „Lizenznehmer“ genannt.
Diese EULA regelt die Installation, das Kopieren, das Starten und die Nutzung von Desktop-Reminder einschließlich der Varianten FREE und PRO, der zugehörigen Dokumentation, der bereitgestellten Installationsdateien, der portablen ZIP-Version und der Aktivierungs- beziehungsweise Lizenzfunktionen.
Desktop-Reminder wird lizenziert, nicht verkauft. Der Nutzer erhält nur die in dieser EULA ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
Mit der Installation, dem Kopieren, dem Starten, der Aktivierung oder der sonstigen Nutzung der Software erkennen Sie diese EULA an. Wenn Sie dieser EULA nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren, starten oder nutzen.
Desktop-Reminder, die Programmdateien, die Benutzeroberfläche, die Struktur, die Dokumentation, Texte, Grafiken, Logos und sonstigen Bestandteile der Software sind urheberrechtlich und durch sonstige Schutzrechte geschützt.
Sie dürfen Schutzvermerke, Urheberrechtshinweise, Markenhinweise oder sonstige Hinweise auf Rechte des Lizenzgebers nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen.
Desktop-Reminder wird in den Varianten FREE und PRO bereitgestellt.
FREE und PRO befinden sich technisch in derselben Anwendung. Standardmäßig kann die Software als FREE-Version genutzt werden. Die PRO-Funktionen werden über eine gültige Lizenz beziehungsweise einen Aktivierungsschlüssel freigeschaltet.
Die FREE-Version darf kostenlos genutzt werden. Die PRO-Version ist kostenpflichtig, sofern sie nicht innerhalb einer ausdrücklich eingeräumten Testphase genutzt wird.
Die FREE-Version darf zeitlich unbeschränkt kostenlos genutzt werden, soweit diese EULA eingehalten wird.
Die FREE-Version kann funktional gegenüber der PRO-Version eingeschränkt sein. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website oder aus der Software selbst.
Die FREE-Version darf sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden, sofern diese EULA eingehalten wird und keine technische oder organisatorische Umgehung der Lizenzbedingungen erfolgt.
Die FREE-Version darf unverändert weitergegeben werden, sofern sämtliche zugehörigen Dateien vollständig und unverändert weitergegeben werden, keine Schutzmechanismen entfernt oder verändert werden und keine kostenpflichtige Weiterveräußerung der FREE-Version als eigenes Produkt erfolgt.
Es ist ausdrücklich untersagt, die FREE-Version, deren Installationsdateien (z. B. Installer, Setups, Executables) oder portable Versionen in andere Installationsprogramme, Downloader, Download-Manager, Software-Bundles oder sogenannte Wrapper zu verpacken, einzubinden oder gemeinsam mit Drittsoftware so bereitzustellen, dass die Installation der FREE-Version von der Installation oder dem Download anderer Software, Werbeangebote oder Toolbars abhängig gemacht oder dadurch begleitet wird.
Die FREE-Version darf nicht so verändert, gebündelt, umbenannt oder vertrieben werden, dass der Eindruck entsteht, der Vertreiber sei Anbieter oder Rechteinhaber der Software.
Für die PRO-Version kann eine Testphase von 30 Tagen bereitgestellt werden.
Während der Testphase dürfen die PRO-Funktionen kostenlos getestet werden. Nach Ablauf der Testphase schaltet die Software in die FREE-Version zurück oder sperrt die PRO-Funktionen. Die weitere Nutzung der PRO-Funktionen ist danach nur mit gültiger PRO-Lizenz zulässig.
Die Testphase darf nicht durch technische Manipulation, Zurücksetzen von Einstellungen, Änderung von Systemdaten, Mehrfachinstallation, Umgehung von Schutzmechanismen oder vergleichbare Maßnahmen verlängert oder erneut gestartet werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
Die PRO-Version kann über einen externen Zahlungs- und Verkaufsdienstleister erworben werden. Der Checkout und die Zahlungsabwicklung erfolgen derzeit über PayPro Global (PAYPRO GLOBAL, INC., 225 The East Mall, Suite 1117, Toronto, Ontario, Kanada, M9B 0A9).
Der Kaufvertrag über die PRO-Lizenz kommt zwischen dem Nutzer und PayPro Global als Reseller zustande. Der Lizenzgeber (Pawel Idzikowski / Polenter - Software Solutions) ist nicht Vertragspartner des Kaufvertrags, sondern stellt die Lizenz auf Basis der von PayPro Global übermittelten Kaufdaten bereit.
Zahlung, Rechnungsstellung, Steuerabwicklung, Rückerstattung, Widerrufsprozesse und sonstige kaufbezogene Abläufe werden durch PayPro Global nach dessen jeweiligen Bedingungen abgewickelt.
Nach erfolgreichem Kauf und Übermittlung der erforderlichen Kundendaten an den Lizenzgeber erhält der Nutzer eine Lizenz beziehungsweise einen Aktivierungsschlüssel. Die Lizenz kann per E-Mail oder auf anderem geeigneten elektronischen Weg bereitgestellt werden.
Eine PRO-Lizenz berechtigt zur Nutzung der PRO-Funktionen nach Maßgabe dieser EULA.
Es wird zwischen individueller Nutzung und Nutzung durch Unternehmen oder Organisationen unterschieden.
Wenn eine natürliche Person die PRO-Lizenz aus eigenen Mitteln und für die eigene Nutzung erwirbt, darf diese Person die PRO-Version mit einer einzelnen PRO-Lizenz auf mehreren eigenen Rechnern aktivieren und nutzen.
Dies gilt insbesondere für private Nutzer, Künstler, Freiberufler, Selbstständige und Solounternehmer, sofern die Lizenz für die eigene persönliche Berufsausübung oder eigene private Nutzung erworben wurde.
Die Nutzung auf mehreren Rechnern ist nur zulässig, solange die PRO-Version nicht parallel auf mehreren Rechnern oder in mehreren Instanzen genutzt wird. Eine einzelne PRO-Lizenz berechtigt in diesem Fall also nur zur Nutzung durch eine Person und nur zu einer gleichzeitigen Nutzung.
Eine Weitergabe der Lizenz an andere Personen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Kunden, Familienmitglieder oder sonstige Dritte ist nicht gestattet, soweit diese Personen die PRO-Funktionen eigenständig nutzen sollen.
Wenn die PRO-Version durch ein Unternehmen, eine juristische Person, eine Behörde, einen Verein, eine Bildungseinrichtung oder eine sonstige Organisation erworben oder genutzt wird, ist für jeden Rechner, auf dem die PRO-Version installiert ist oder genutzt werden kann, eine eigene PRO-Lizenz erforderlich.
Dies gilt unabhängig davon, ob die PRO-Version dauerhaft, gelegentlich oder nur durch einzelne Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen genutzt wird.
Eine einzelne PRO-Lizenz darf in Unternehmen und Organisationen nicht für mehrere Rechner verwendet werden.
Eine einzelne PRO-Lizenz darf nicht dazu verwendet werden, mehreren Nutzern oder mehreren parallel laufenden Instanzen gleichzeitig die Nutzung der PRO-Version zu ermöglichen.
Insbesondere darf eine einzelne PRO-Lizenz nicht auf einem Terminalserver, Remote-Desktop-System, virtuellen Desktop-System, Mehrbenutzersystem, Netzwerkserver oder einer vergleichbaren Umgebung so bereitgestellt werden, dass mehrere Nutzer oder mehrere parallele Sitzungen mit derselben Lizenz arbeiten können.
In solchen Umgebungen ist mindestens eine PRO-Lizenz für jede parallel mögliche Nutzung beziehungsweise für jede parallel nutzbare Instanz erforderlich. Wenn zusätzlich mehrere Rechner mit installierter PRO-Version vorhanden sind, gelten die Lizenzanforderungen für Unternehmen und Organisationen entsprechend.
Die PRO-Version wird durch Eingabe oder Verwendung eines Aktivierungsschlüssels beziehungsweise einer Lizenz freigeschaltet.
Bei individueller Nutzung nach Ziffer 8.1 darf derselbe Aktivierungsschlüssel auf mehreren eigenen Rechnern des Lizenznehmers aktiviert werden, solange die PRO-Version nicht parallel auf mehreren Rechnern oder in mehreren Instanzen genutzt wird.
Bei Nutzung durch Unternehmen oder Organisationen nach Ziffer 8.2 ist für jeden Rechner, auf dem die PRO-Version installiert ist oder genutzt werden kann, eine eigene PRO-Lizenz erforderlich.
Derzeit führt der Lizenzgeber keine automatische, fortlaufende Prüfung der Anzahl der Aktivierungen pro Lizenz durch. Der Nutzer ist gleichwohl verpflichtet, die Lizenzbedingungen nach Maßgabe dieser EULA einzuhalten. Die Nutzung beruht insoweit auf der eigenverantwortlichen Einhaltung der Lizenzbestimmungen.
Für künftige Versionen von Desktop-Reminder behält sich der Lizenzgeber vor, eine technische Prüfung der Aktivierungen einzuführen. Wenn eine solche Prüfung eingeführt wird, kündigt der Lizenzgeber dies in der Produkt-Datenschutzerklärung und in den Versionshinweisen an. Eine rückwirkende Änderung des Aktivierungsverhaltens für bereits erworbene Lizenzen ohne Zustimmung des Nutzers ist ausgeschlossen, soweit dies technisch nicht zwingend erforderlich ist.
Bei begründetem Verdacht einer unzulässigen Mehrfachnutzung, Betrugs oder Missbrauchs darf der Lizenzgeber die betroffene Lizenz nach vorheriger Ankündigung sperren, sofern der Nutzer nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtmäßigkeit seiner Nutzung nachweist.
Wenn eine Lizenz offensichtlich entgegen dieser EULA verwendet wird, insbesondere durch parallele Nutzung mehrerer Instanzen, Weitergabe an unberechtigte Dritte, Nutzung als Firmenlizenz ohne ausreichende Anzahl von Lizenzen oder Nutzung in einer Mehrbenutzerumgebung, kann der Lizenzgeber die betroffene Lizenz nach Maßgabe dieser EULA sperren, deaktivieren oder beenden.
Aktivierungsschlüssel und Lizenzdaten sind vertraulich zu behandeln.
Der Nutzer darf Aktivierungsschlüssel nicht veröffentlichen, nicht frei zugänglich machen, nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und nicht gemeinsam mit anderen Personen nutzen, soweit dies über die erworbene Lizenz hinausgeht.
Der Nutzer ist verpflichtet, den Lizenzgeber zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass ein Aktivierungsschlüssel unberechtigt veröffentlicht, weitergegeben oder missbräuchlich verwendet wurde.
Eine PRO-Lizenz darf nur übertragen werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine Vermietung, Unterlizenzierung, zeitweise Überlassung, gemeinsame Nutzung, Veröffentlichung oder sonstige Bereitstellung der Lizenz an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
Soweit zwingendes Recht eine Übertragung erlaubt, bleibt dieses Recht unberührt. Der Lizenzgeber kann jedoch verlangen, dass die Voraussetzungen einer zulässigen Übertragung nachvollziehbar dargelegt werden.
Bei Verlust des Aktivierungsschlüssels kann der Nutzer unter Nachweis des Kaufs (insbesondere Order ID von PayPro Global und die beim Kauf verwendete E-Mail-Adresse) beim Lizenzgeber einen Ersatzschlüssel anfordern.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, für die Ausstellung eines Ersatzschlüssels ein angemessenes Entgelt zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Verbrauchern im ersten Jahr nach dem Kauf wird kein Entgelt verlangt. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzschlüssels besteht nicht, wenn der Lizenzgeber den Nachweis des Kaufs nicht überprüfen kann oder wenn der Aktivierungsschlüssel nachweislich an unberechtigte Dritte weitergegeben wurde.
Die Versionsnummer von Desktop-Reminder folgt grundsätzlich dem Schema Major.Minor.
Eine Major-Version wird durch die erste Zahl der Versionsnummer bestimmt, zum Beispiel der Wechsel von Version 3.x auf Version 4.x.
Eine Minor-Version wird durch die zweite Zahl der Versionsnummer bestimmt, zum Beispiel der Wechsel von Version 3.1 auf Version 3.2.
Patch- oder Wartungsversionen können durch weitere Zahlen bestimmt werden, zum Beispiel Version 3.2.1.0.
Mit dem Erwerb einer PRO-Lizenz erhält der Nutzer das Recht, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuelle Major-Version von Desktop-Reminder zeitlich unbeschränkt zu nutzen, soweit diese EULA eingehalten wird.
Zusätzlich umfasst der Erwerb einer PRO-Lizenz kostenlose Major-Updates für einen Zeitraum von einem Jahr ab Kaufdatum.
Minor-Updates und Patch-Updates für die lizenzierte Major-Version sind zeitlich unbeschränkt enthalten, soweit sie vom Lizenzgeber bereitgestellt werden.
Sicherheitsupdates, Fehlerkorrekturen und technische Wartungsupdates können als Minor- oder Patch-Updates bereitgestellt werden. Gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
Nach Ablauf des einjährigen Zeitraums für kostenlose Major-Updates kann die Nutzung einer neueren Major-Version den Erwerb eines Upgrades oder einer neuen Lizenz erfordern.
Die Update-Zusage bezieht sich ausschließlich auf Desktop-Reminder in der fortgeführten Produktlinie. Sie begründet keinen Anspruch auf separat vermarktete Zusatzprodukte, Erweiterungen, Cloud-Dienste, andere Produkte, neue Produktlinien oder individuell angepasste Entwicklungen.
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, neue Major-Versionen zu entwickeln oder zu veröffentlichen. Ebenso besteht kein Anspruch darauf, dass künftige Versionen ältere Betriebssysteme, ältere Hardware, veraltete Laufzeitumgebungen oder nicht mehr unterstützte Plattformen unbegrenzt unterstützen.
Für Lizenzen, die vor Einführung dieses Update-Modells erworben wurden, bleiben ausdrücklich eingeräumte Update-Rechte unberührt. Solche Bestandsrechte gelten jedoch nur für Desktop-Reminder in der fortgeführten Produktlinie und begründen ebenfalls keinen Anspruch auf die Entwicklung neuer Versionen, separat vermarktete Zusatzprodukte, Cloud-Dienste, neue Produktlinien oder unbegrenzte Unterstützung veralteter Betriebssysteme.
Desktop-Reminder kann statische Informationsdateien abrufen,
insbesondere news.json und updates.json.
Diese Dateien dienen dazu, über verfügbare Updates, Produktinformationen, andere Produkte, Angebote oder Events des Lizenzgebers zu informieren. Die Auswertung, welche Hinweise für den jeweiligen Produkt-Modus relevant sind, erfolgt lokal auf dem Gerät des Nutzers.
Beim Abruf dieser statischen Dateien übermittelt die Software die installierte Versionsnummer sowie den aktuellen Lizenztyp (z. B. FREE oder PRO) als Teil der technischen Kennung (User-Agent). Diese Daten werden vom Lizenzgeber ausschließlich in aggregierter Form für statistische Zwecke (z. B. Ermittlung der aktiven Installationen) und zur Produktpflege (z. B. Entscheidung über die Unterstützung älterer Versionen) ausgewertet.
Es werden dabei keine eindeutigen Programmtoken, keine Culture-Informationen, keine Hardware-ID und keine sonstigen nutzer-, geräte- oder installationsbezogenen Kennungen übermittelt.
Technisch bedingt entstehen beim Abruf der Dateien Server-Logdaten (wie die IP-Adresse). Einzelheiten zur Verarbeitung dieser Daten und den Speicherfristen regelt die Produkt-Datenschutzerklärung.
Der Nutzer darf Desktop-Reminder nur im Rahmen dieser EULA, der erworbenen Lizenz und der geltenden Gesetze nutzen.
Zulässig ist insbesondere:
Dem Nutzer ist insbesondere untersagt:
Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
Die Kaufabwicklung der PRO-Version erfolgt über PayPro Global, soweit im Checkout nichts anderes angegeben ist. Rückerstattungen, Widerrufserklärungen, Zahlungsstörungen, Chargebacks und kaufbezogene Supportanfragen werden nach den Bedingungen und Verfahren von PayPro Global bearbeitet.
Bei einer Rückerstattung, einem wirksamen Widerruf, einem Chargeback oder einer sonstigen Rückabwicklung des Kaufs endet das Nutzungsrecht an der betroffenen PRO-Lizenz. Der Nutzer ist verpflichtet, die Nutzung der PRO-Funktionen einzustellen, die Software zu deinstallieren und die betroffene Lizenz nicht weiter zu verwenden.
Technischer Hinweis: Der Lizenzgeber kann derzeit technisch keine automatische Sperrung einer bereits aktivierten Lizenz durchführen. Der Nutzer ist daher auf seine Selbstverpflichtung zur Deinstallation angewiesen. Für künftige Versionen von Desktop-Reminder behält sich der Lizenzgeber vor, eine technische Sperrung zu implementieren.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Diese EULA schränkt gesetzliche Widerrufsrechte nicht ein. Bei digitalen Inhalten können gesetzliche Widerrufsrechte jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Die Einzelheiten der kaufbezogenen Abwicklung ergeben sich aus dem jeweiligen Checkout und den dort einbezogenen Bedingungen von PayPro Global.
Der Lizenzgeber bietet Support per E-Mail (support@desktop-reminder.com) oder über das Kontaktformular auf der Website an.
Für Nutzer der PRO-Version bemüht sich der Lizenzgeber um eine Erstantwort innerhalb von fünf Werktagen. Ein Rechtsanspruch auf Support besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde, gesetzlich vorgeschrieben ist (insbesondere bei Gewährleistungsfällen) oder sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergibt. Für Nutzer der FREE-Version wird Support nach bestem Bemühen angeboten, jedoch ohne festen Zeitanspruch.
Beim Initiieren einer Support-Anfrage über die Funktion „Email-Support“ innerhalb der Software wird automatisch eine E-Mail-Nachricht entworfen. Diese enthält zur Beschleunigung der Bearbeitung und zur Verifizierung des Support-Anspruchs technische und vertragliche Metadaten im Nachrichtentext (Produktname, Produktversion, Lizenztyp, sowie Lizenzdaten, z.B. bei PRO-Nutzern: Name des Lizenznehmers, E-Mail-Adresse des Lizenznehmers, Order-ID und Kaufdatum). Der Nutzer kann diese Angaben vor dem Absenden der E-Mail einsehen und bei Bedarf manuell anpassen oder entfernen.
Darüber hinaus kann der Nutzer im Supportfall freiwillig weitere Informationen, Logdateien, Screenshots, Projektdateien oder andere Unterlagen übermitteln. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, keine unbeteiligten personenbezogenen oder sensiblen Daten Dritter zu übermitteln. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Support-Prozess sowie die Aufbewahrungsfristen regelt die Produkt-Datenschutzerklärung.
Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Desktop-Reminder verarbeitet werden, enthält die separate Datenschutzerklärung für Desktop-Reminder.
Diese ist abrufbar unter:
https://www.desktop-reminder.com/de/produkt-datenschutz/
Eine lokale Kopie der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Programmversion gültigen Datenschutzerklärung kann zusätzlich mit der Software ausgeliefert werden.
Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser EULA im Sinne einer zusätzlichen Lizenzbedingung. Sie informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Soweit beim ersten Start der ZIP-Version eine Zustimmung abgefragt wird, bezieht sich die Zustimmung auf diese EULA. Die Datenschutzhinweise werden zur Kenntnisnahme bereitgestellt.
Bei der Installer-Version von Desktop-Reminder wird diese EULA während der Installation angezeigt. Ohne Annahme dieser EULA wird die Installation nicht fortgesetzt.
Die ZIP-Version beziehungsweise portable Version kann diese EULA beim ersten Start anzeigen. Wenn der Nutzer die EULA akzeptiert, kann diese Entscheidung lokal in den Programmeinstellungen gespeichert werden, damit die EULA beim nächsten Start nicht erneut angezeigt wird.
Die Speicherung der EULA-Akzeptanz erfolgt lokal auf dem Gerät des Nutzers und wird nicht automatisch an den Lizenzgeber übertragen.
Für die FREE-Version gilt: Die FREE-Version wird kostenlos bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, wird sie ohne bestimmte Beschaffenheitsgarantie und ohne Zusicherung bestimmter Funktionen bereitgestellt. Gesetzliche Rechte, die nicht ausgeschlossen werden dürfen, bleiben unberührt.
Für die PRO-Version gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, soweit diese anwendbar sind.
Der Lizenzgeber bemüht sich, Fehler zu beheben und die Software technisch weiterzuentwickeln. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen, bestimmte Updateintervalle oder dauerhafte Bereitstellung bestimmter Online-Inhalte besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Sicherungskopien seiner eigenen Daten anzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer mit der Software eigene Projekte, Dateien oder sonstige Inhalte verarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt:
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für Datenverluste haftet der Lizenzgeber nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragter des Lizenzgebers.
Die FREE-Version darf zeitlich unbeschränkt genutzt werden, solange diese EULA eingehalten wird.
Eine PRO-Lizenz wird nach Maßgabe des jeweiligen Lizenzmodells eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechtigt sie zur zeitlich unbeschränkten Nutzung der lizenzierten Hauptversion.
Das Recht zur Nutzung der Software endet, wenn der Nutzer schwerwiegend gegen diese EULA verstößt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht abstellt oder wenn eine Fortsetzung der Lizenzbeziehung für den Lizenzgeber unzumutbar ist.
Bei Beendigung der Lizenz ist der Nutzer verpflichtet, die Nutzung der betroffenen PRO-Lizenz einzustellen und unberechtigte Kopien zu löschen oder zu deaktivieren.
Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
Wenn der Nutzer Verbraucher ist und die PRO-Version über PayPro Global erwirbt, können Widerrufsbelehrung, Zustimmung zum Beginn der Vertragserfüllung, Erlöschen des Widerrufsrechts, Rückerstattung und sonstige Verbraucherinformationen im Rahmen des PayPro-Checkouts bereitgestellt werden.
Diese EULA ersetzt keine gesonderte Widerrufsbelehrung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Der Lizenzgeber kann diese EULA für künftige Versionen der Software ändern. Die geänderte EULA gilt für eine neue Version der Software nur dann, wenn der Nutzer dieser Version zustimmt, indem er sie installiert oder startet.
Für bereits erworbene Lizenzen gilt die zum Zeitpunkt des Erwerbs beziehungsweise der erstmaligen Installation vereinbarte Fassung dieser EULA. Eine einseitige Änderung dieser EULA durch den Lizenzgeber zu Lasten des Nutzers ist für bereits erworbene Lizenzen ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer stimmt der Änderung ausdrücklich zu.
Wenn eine neue Version der Software zusätzliche Funktionen, neue Dienste oder geänderte Lizenzmodelle enthält, kann die Nutzung dieser neuen Version von der Annahme einer aktualisierten EULA abhängig gemacht werden. Die bisherige Version der Software bleibt hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Wenn der Nutzer Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie gesetzlich nicht abbedungen werden dürfen.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA, soweit gesetzlich zulässig.
Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Verbraucher können die Klage nach ihrer Wahl entweder an dem für den Lizenzgeber geltenden allgemeinen Gerichtsstand (Köln) oder an ihrem eigenen Wohnsitzgericht erheben. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher nach Erhebung der Klage seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Diese EULA wird zunächst in deutscher Sprache bereitgestellt. Übersetzungen in andere Sprachen können bereitgestellt werden. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Bei Fragen zu dieser EULA oder zur Lizenzierung wenden Sie sich bitte an:
Für Datenschutzfragen verwenden Sie bitte: